Mutter-/Vater-Kind-Kurantrag / Attest



Wie beantrage ich meine Mutter/Vater-Kind-Kur?

Bis Sie schließlich Ihre Mutter/Vater-Kind-Kur antreten können, sind einige administrative Schritte notwendig. Der Genehmigungsprozess mag Ihnen anfangs kompliziert vorkommen.

Doch je genauer Sie Ihre Beschwerden und Lebensumstände darlegen können, umso schneller werden Sie Ihre Kur antreten können.

Formulare helfen Ihnen und allen Beteiligten, die wesentlichen Punkte zu berücksichtigen.

1. Ärztliches Attest: für Ihre Krankenkasse

Ihr Arzt (Hausarzt, Kinderarzt) stellt Ihnen bei Kurbedürftigkeit ein entsprechendes Attest für Sie selbst /Ihr(e) Kind(er) aus. Dieses reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine Kostenübernahme genehmigt zu bekommen.

  • Für alle Bundesländer gibt es einheitliche Attestvordrucke.
  • Ihr Arzt hält diese Dokumente für Sie bereit. Sie können direkt in der Praxis bedruckt werden.
    • Formular 64 für erwachsene Erziehungsberechtigte
    • Formular 65 für Patientenkinder

2. Kur-Anmeldung: für die Kurklinik

Haben Sie die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse für Ihre Mutter/Vater-Kind-Kur erhalten?

Bitte übersenden Sie nun folgende Unterlagen an unsere Patientenverwaltung von Gut Holmecke (info@univita.com oder postalisch an Patientenverwaltung UNIVITA, Hainfeld 9, 06536 Südharz / Stadt Stolberg):

3. Kurplatzbestätigung – von uns für Sie

Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen senden wir Ihnen eine Bestätigung mit Aufnahmetermin und weiteren Informationen zu. Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie die Platzreservierung in Anspruch nehmen werden.

MAsern Informationen von der BZgA

Screenshot Screenshot Bildquelle: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/#c3691

4. Nachweis Masern-Immunität

Entsprechend der ab dem 01.03.2020 gültigen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes müssen nach dem 31. Dezember 1970 Geborene einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern aufweisen.

Sollte Ihr Kind nicht gegen Masern geimpft sein, tragen Sie als Erziehungsberechtigte die Verantwortung im Falle einer Masernerkrankung ihres Kindes und der daraus resultierenden Folgen für Ihre Familie, Kurgäste und das Unternehmen.

Ausgenommen sind Kinder, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Bitte denken Sie auch an Ihren eigenen Impfschutz.

Bitte denken Sie daran, Ihre Impfausweise zur Kur mitzubringen. Sie sind im Bedarfsfall vorzuzeigen.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Patientenverwaltung berät Sie sehr gerne und überlegt mit Ihnen, ob eine Kur auf Gut Holmecke das richtige ist für Sie und Ihr(e) Kind(er).

Bis bald auf Gut Holmecke. Sie sind uns herzlich willkommen!



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