Jugendhilfe – wer braucht Unterstützung?
In der UNIVITA Jugendhilfe-Wohngruppe auf Gut Holmecke nehmen wir Schwangere, Mütter oder Väter ohne Altersbegrenzung auf, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 19, 27, 34, 35 a, 41 SGB VIII alleine für ein Kind unter sechs Jahren verantwortlich sind und die
- aufgrund ihrer familiären Situation in der Herkunftsfamilie als Schwangere oder mit Kind keinen Lebensraum finden
- aufgrund sozialer Defizite momentan nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich mit ihrem Kind zu leben
- aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung (Lernbehinderung, geistige Einschränkung) ihr Kind nicht alleine versorgen und persönliche Angelegenheiten nicht selbständig regeln können. Eine Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrer Behinderung oder ihrem Krankheitsbild und einer psychiatrischen Behandlung ist Voraussetzung. Ebenso die Entbindung der behandelnden Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht .
- aufgrund extremer Schwierigkeiten bei der Bewältigung lebenspraktischer Fragen und der Unfähigkeit zur eigenen Haushaltsführung sowie in der Versorgung und Erziehung ihres Kindes Anleitung benötigen
- nur mit Hilfe einer stationären Betreuung ihre schulische oder berufliche Ausbildung neben der Versorgung ihres Kindes abschließen können, damit sie zukünftig selbstverantwortlich für sich und ihr Kind sorgen können.
Das Jugendhilfe-Angebot von UNIVITA beinhaltet keine Ausschlusskriterien. Jedoch ist die Wohngruppe weniger geeignet für Mütter/Väter, die an akuten Psychosen leiden oder sich in akuten suizidalen Phasen befinden bzw. Mütter/Väter, die erhebliche körperliche Behinderungen haben.