Wer mit dem Gedanken spielt, mit seinem Kind vielleicht für eine Zeit in einer Eltern-Kind-Wohngruppe zu leben, dem gehen sicher viele Fragen durch den Kopf. Schließlich ist dies ein besonderer Schritt im Leben. Und wer noch nie in einer gleichberechtigten Wohngemeinschaft gelebt hat, mag sich fragen, wie das ganz alltägliche Leben dort so abläuft und ob es das richtige für einen selber ist. Einen kleinen Einblick erhalten Sie über die Geschichten unserer Bewohner.
Doch zunächst versuchen wir einige Ihrer Fragen hier vorneweg zu beantworten. Alles Weitere werden gemeinsame Gespräche mit dem Sie betreuenden Mitarbeiter Ihres Jugendamtes klären.
Das Jugendamt in Ihrer Stadt berät Sie, welche Unterstützung in Ihrer Situation hilfreich ist. Die Sachbearbeiter rufen auch für Sie in einer Einrichtung wie der UNIVITA Eltern-Kind-Wohngruppe auf Gut Holmecke an. Ist erst einmal erfasst, welche Art von Hilfe Sie brauchen, gibt es meist auch ein gemeinsames Vorstellungsgespräch in der Einrichtung.
Die Wohnbereiche der werdenden Mütter und Väter sind als Apartments angelegt. Sie bestehen aus einem Wohn- / Schlafraum für die Mutter bzw. den Vater, einem Kinderzimmer und einem Bad. Ergänzt werden diese durch eine große Wohnküche als Gemeinschafts- und Sozialraum sowie einem Büro- und Bereitschaftsbereich für die betreuenden pädagogischen Fachkräfte.
Ein paar Eindrücke erhalten Sie hier.
In den Wohngruppen selber besteht Rauchverbot. Auf dem Außengelände gibt es einen Raucherbereich.
Die Appartements sind mit einer Grundausstattung teilmöbliert. Sie besitzen einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die weitere Gestaltung des Appartements durch die Bewohner ist gerne möglich und erwünscht. Vertraute Gegenstände helfen in der Regel bei der Eingewöhnung.
Das Sauerland ist eine beliebte Urlaubsregion und bietet viele Freizeitmöglichkeiten. Neben Parks, Museen, Höhlen gibt es zahlreiche Veranstaltungen, Freizeitattraktionen und Sportmöglichkeiten. Mehr dazu hier.
Die Nutzung einiger Einrichtungen der benachbarten Mutter/Vater-Kind-Kurklinik wie z.B. Bewegungsbad und Saunabereich, Turnhalle sowie der Kegelbahn ist zu bestimmten Zeiten möglich.
Aber auch das weitläufige Außengelände des Gutshofs bietet Spielplätze, ein Ziegengehege, den Kräutergarten sowie ganz viel Wald und Wiesen.
Hilfen zur Erziehung, also auch eine Hilfe in einer Eltern-Kind-Wohngruppe, werden durch das Jugendamt bezahlt. Ob man selbst anteilig auch zu den Kosten herangezogen wird, hängt von unterschiedlichen individuellen Faktoren ab. Hier ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.
Jeder Bewohner in der Jugendhilfe-Wohngruppe erhält monatlich Taschengeld und Bekleidungsgeld. Alle anderen Dinge werden nach bestimmten Regelungen durch die Wohngruppe finanziert.
Es gibt eigentlich keine zeitliche Befristung für eine Unterstützung durch die Jugendhilfe von UNIVITA. Da jedoch jede Familie eine eigene Geschichte hat, mit der sie nach Gut Holmecke kommt, hängt von diesem Kontext letztlich auch die Aufenthaltsdauer ab. Sie kann drei Monate betragen oder auch eineinhalb Jahre.
Um dies genauer zu besprechen und Ihre Ziele fest zu legen, haben wir von Anfang an Gespräche zusammen mit dem Jugendamt, die etwa alle drei bis sechs Monate geführt werden. Hier reden wir auch darüber, wie lang Sie in der Wohngruppe bleiben können.
Besucher (etwa Ihre Familie oder Freunde) sind bei uns herzlich Willkommen. Damit die Besuche gut geplant werden können, melden Sie diese mindestens einen Tag vorher in der Wohngruppe an. Grundsätzlich kann ein Besucher auch als Gast bei Ihnen übernachten. Hierzu gibt es auf Gut Holmecke noch zusätzliche Vereinbarungen, die Ihnen die Mitarbeiter dann gerne erklären.
Für den Aufenthalt auf Gut Holmecke kümmern Sie sich bitte darum, dass Ihr Haustier von anderen gut versorgt ist, denn es kann nicht mit in die Wohngruppe einziehen.
Die Mütter und Väter bei uns sind meist alle Volljährig. Viele sind im Durschnitt zwischen 25 und 38 Jahre alt. Die Kinder sind normalerweise nicht älter als sechs Jahre.
Wenn ich in eine Mutter/Vater & Kind-Wohngruppe gehe, käme das Kind zu mir zurück,
sagt die Mitarbeiterin vom Jugendamt. Was muss ich dafür machen?
Hier spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie alt Ihr Kind jetzt ist und wie lange sie getrennt waren. Wenn alle Beteiligten, also Sie, das Jugendamt und wir als Einrichtung uns kennengelernt haben und gemeinsam feststellen, dass wir für Sie ein hilfreiches Angebot machen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, bis Ihr Sohn oder Ihre Tochter mit Ihnen gemeinsam auf Gut Holmecke leben kann.
Es kann zum Beispiel ein erster Schritt sein, dass Sie zunächst alleine in eine der beiden Wohngruppen bei uns einziehen. Dann würden die Besuchskontakte zu Ihrem Kind noch häufiger stattfinden, damit sich Ihr Kind wieder gut an Sie gewöhnen kann. Und nach ein paar Wochen kann Ihr Kind vielleicht schon ganz zu Ihnen zurückziehen.