Mediziner finden hier Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, zur Kurberechtigung, zum Prozess der Antragstellen mit Informationen und Vorlage des ärztlichen Attests und notwendige Begleitunterlagen.
Für Eilige: Die wesentlichen Informationen komprimiert finden Sie in unserer Broschüre. (LINK zum Dowload)
Wer hat Anspruch auf eine Präventionsmaßnahme?
- Mütter und Väter in Familienverantwortung – auch Pflegeeltern – haben Anspruch auf eine Vorsorgemaßnahme, wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich attestiert worden ist.
- Mutter- und Vater-Kind-Kuren sind aktuell Pflichtleistungen der GKV entsprechend dem Sozialgesetzbuch §24 SGB V: Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
- „Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen … die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden. Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in dafür geeigneten Einrichtungen. Vorsorgeleistungen nach den Sätzen 1 und 2 werden in Einrichtungen erbracht, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht.“
Mutter/Vater-Kind-Kur: Das ärztliche Attest
Vorsorgemaßnahmen können von jedem Vertragsarzt verordnet werden. Das ärztliche Attest bescheinigt
- die Vorsorgebedürftigkeit laut Befund
- die Vorsorgefähigkeit und
- die positive Vorsorgeprognose.
Antragstellung
Eine Kur hat zum Ziel, die Gesundheit von Müttern, Vätern und Kindern durch entsprechende Maßnahmen zu verbessern. Eine derartige Präventionsmaßnahme ist kein Familienurlaub. Wenn die Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden sollen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind vollständige Unterlagen (Ärztliches Attest, Selbstauskunft des Antragstellers) wichtig.
- Leistungserbringer
- Den Antrag auf eine Vorsorgemaßnahme (Kur) nach § 24 SGB V müssen Mütter / Väter bei ihrer Krankenkasse stellen; der Rentenversicherungsträger ist nicht zuständig.
Die Patientenberatung von Gut Holmecke hilft bei der Antragstellung.
- Den Antrag auf eine Vorsorgemaßnahme (Kur) nach § 24 SGB V müssen Mütter / Väter bei ihrer Krankenkasse stellen; der Rentenversicherungsträger ist nicht zuständig.
- Klinikwahl
- Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das begründet sein muss. Voraussetzung: die Maßnahme muss in einer qualifizierten Einrichtung durchgeführt werden, mit der ein Behandlungsvertrag nach § 111 a SGB V besteht. UNIVITA Gut Holmecke hat einen Versorgungsvertrag und ist nach §30 GewO als private Krankenanstalt beihilfefähig (IK-Nr. 510 596 328).
- Antragsbearbeitung
- Auf Basis der Aktenlage (eingereichte Unterlagen wie freiwillige Selbstauskunft des Antragstellers, ärztliches Attest) entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) über die Genehmigung.
- Der MDK kann den Antragsteller zu einer persönlichen Begutachtung einbestellen. Bei ablehnendem Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Das Team der Patientenberatung von UNIVITA Gut Holmecke berät und unterstützt, wenn ein Kurantrag abgelehnt wird.
Kur-Vorbereitung / Begleitunterlagen des Arztes
Als behandelnder Arzt können Sie den reibungslosen Start einer Kur unterstützen.
- Bestehende Befunde sind Grundlage für die Klinikärzte, um eine qualifizierte Behandlung zu ermöglichen. Bitte geben Sie Ihrem Patienten Befundkopien / Krankenhausentlassungsberichte mit.
- Dauermedikationen: Notwendige Medikamente müssen für die Zeit der Maßnahme verordnet und von den Patienten mitgebracht werden. In der Kurklinik wird eine Therapie von Akut und Notfallsituationen durchgeführt.
- Individuelle medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel Orthesen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe etc. sollten bereits von zuhause mitgebracht werden.
- Akute infektiöse Erkrankungen dürfen bei Antritt der Vorsorgemaßnahme nicht bestehen. Chronische Infektsituationen bedürfen der sorgfältigen Dokumentation im Antrag (Komorbidität).
Entlassungsbericht / Entlassungsanzeige
- Er informiert den Hausarzt über den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme. Falls angezeigt, enthält er Empfehlungen für weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen.
- Die zuständige Krankenkasse wird mittels Entlassungsanzeige über die Durchführung der Mutter/Vater-Kind-Kur-Maßnahme und möglicherweise notwendige Folgemaßnahmen informiert.
- Im akuten Bedarfsfall werden anschließende Therapiemaßnahmen bereits vor der Entlassung seitens der medizinischen Abteilung von UNIVITA Gut Holmecke aus vorbereitet oder organisiert.